AGB
Melting Pot – Nutzungsrichtlinien (Beiblatt zur Buchung) – Version 3
Dieses Infoblatt fasst die verbindlichen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen im Melting Pot zusammen
und ergänzt den Mietvertrag sowie den Leitfaden.
1. Invite-only / Mitgliedschaft
• Nicht-öffentlich; ausschließlich private Mitgliederveranstaltungen (Invite-only).
• Zutritt nur für registrierte, bestätigte Mitglieder mit persönlicher Einladung.
• Keine öffentliche Eventwerbung/Listing; keine offene Anmeldung/Abendkasse.
2. Kapazität & Zeiten
• Maximal 190 Personen gleichzeitig (inkl. Personal).
• Musik AUS 02:00 (hart); vollständige Räumung bis 02:30; Aufräumen danach zulässig.
3. Sicherheit & Brandschutz
• Durchgehend mindestens 2 qualifizierte Sicherheitskräfte: je ein:e Security pro Ausgang (Haupteingang und
Rück-/Balkonausgang).
• Fluchtwege stets frei; Briefing/Evakuierungsplan; Incident-Log nach dem Event.
4. Lärm, Pegel & Nachbarschaft
• Maximalpegel gemäß Betreiber-Vorgabe; Fenster/Türen geschlossen; Limiter/Logger zulässig (Manipulation =
Abbruch).
• Außenflächen ab 22:00 ohne Musik; Raucherbereich leise.
5. F&B, Bar & Catering – Provisionen
• Barbetrieb (Getränke/Speisenverkauf): immer 10 % Provision (netto) zugunsten der Betreiberin; Abrechnung
via POS/Belegliste 10 Tage, Zahlung 14 Tage.
• Externe Caterings/Bar-Infrastruktur: Provision vorgesehen und je Veranstaltung separat vereinbart.
• Umgehungsverbot, Cash-Sales erfassen.
6. Jugendschutz, FSK/USK & Alterskontrollen
• Einhaltung JuSchG sowie FSK/USK; wirksame Alters-/ID-Kontrollen; Veranstalter haftet.
7. Haftung & Verantwortungsabgrenzung
• Veranstalter haftet für alle veranstaltungsbedingten Risiken/Schäden; Betreiberin nur für Grundfunktion des
Raums und fest installierten Grund-Brandschutz (gesetzlich).
• Veranstaltungshaftpflicht erforderlich.
8. Reinigung, Müll & Ordnung (angepasst)
• Reinigungspauschale: 200 € (Grundreinigung).
• Sehr starke Verschmutzung, Schäden oder Sonderaufwand werden dem Veranstalter nach Aufwand
berechnet.
9. Nachweise vor Beginn
• Mitglieder-/Einlassprozess, Security-Plan, Versicherung, Technikplan (Limiter/Logger) bereithalten.
10. Sanktionen & Abbruchrecht (Auszug)
• Verstöße (nach 02:00/02:30, >190 Pax, öffentliche Bewerbung, Logger-Manipulation) führen zu
Vertragsstrafen und können den sofortigen Abbruch bewirken.
Stand: Oktober 2025